Glücksspiel – Wikipedia
Zum Inhalt springen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Glücksspieler
ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zur Fernsehserie siehe
Die Glücksspieler
Spielautomaten
auf der norwegischen Fähre
Kronprins Harald
Roulette
Roulettekessel
in einer
Spielbank
Black Jack
: Typische Spielsituation auf einem Spieltisch
Lottoschein
6 aus 49
(Deutschland)
Glücksspiele
(manchmal auch
Hasardspiele
, von
französisch
hasard
bzw. nach traditioneller Rechtschreibung
Hazardspiele
, von
englisch
hazard
Zufall
, abgeleitet von
arabisch
az-zahr
Spielwürfel
‘ (Mehrzahl), siehe
Hazard (Würfelspiel)
genannt) sind
Spiele
, bei denen gegen
Zahlung
eines
Einsatzes
eine überwiegend oder ausschließlich vom
Zufall
abhängige
Gewinnchance
versprochen wird.
Abgrenzung von Glücksspielen
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Der Einfluss des Zufalls kann bei Spielen sehr unterschiedlich ausfallen. Bei den sogenannten
reinen
Glücksspielen, wie zum Beispiel
Roulette
Craps
oder
Sic Bo
, hängt das Ergebnis ausschließlich vom Zufall ab. Weniger eindeutig quantifizierbar ist der Einfluss des Zufalls in Spielen, in denen auch die Teilnehmer durch ihre Entscheidungen das Spielergebnis maßgeblich beeinflussen können wie bei
Backgammon
und
Black Jack
. In qualitativer Hinsicht gilt allerdings, dass der Einfluss des Zufalls gemäß dem
Gesetz der großen Zahlen
bei langen Partiesequenzen abnimmt.
Bei der
rechtlichen Bewertung
, ob ein Glücksspiel vorliegt, sind noch weitere Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere den
Wert
von Einsatz und möglichen
Gewinnen
betreffend. Außerdem sind bei Turnierveranstaltungen wie zum Beispiel einem
Pokerturnier
die gesamten Turnierregeln inklusive des für die Endauswertung verwendeten Verfahrens maßgeblich,
wie sie in rechtlicher Hinsicht im
Spielvertrag
bzw. mathematisch-formal in der
spieltheoretischen Modellierung
festgelegt sind. Bestandteil dieser Festlegungen sind auch Angaben über die Anzahl der Mitspieler und über den Umfang an
Informationen
, die einem Spieler zum Zeitpunkt einer
Spielentscheidung
zugänglich sind, zum Beispiel in Form ihm bekannter
Karten
in
Kartenspielen
Spiele, deren rechtliche Einstufung als Glücksspiel zur Debatte stand, waren allesamt
Nullsummenspiele
im Sinne der Spieltheorie (und nicht etwa zum Beispiel
kooperative Spiele
), d.
h. die Summe der (positiven) Gewinne von Spielern ist betragsmäßig stets gleich der Summe der Verluste der anderen Spieler. Das schließt den Fall des Spiels eines einzelnen Spielers gegen einen
Automaten
oder gegen einen
Bankhalter
ein, der nach einem fest vorgegebenen Schema agiert (wie beim
Black Jack
).
Dazu muss der Veranstalter als zweiter Spieler gewertet werden, der allerdings für seine Gewinne kein Geschick aufzuwenden hat, was die deutsche Rechtsprechung als Verringerung des relativen Geschicklichkeitseinflusses wertet.
Spieltheoretische Abgrenzung von Glücksspielen
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Klassifikation von Gesellschaftsspielen
Innerhalb der
spieltheoretischen
Klassifikation von
Gesellschaftsspielen
bilden die Glücksspiele eine von
drei Klassen
reiner
Spiele
, die aus spielerischer Sicht durch die Ursachen für die
Unvorhersehbarkeit des Spielverlaufs
charakterisiert sind und den folgenden Kriterien entsprechen:
Sehen die Spielregeln
Zufallsentscheidungen
vor, beispielsweise mit Hilfe eines
Würfels
Gibt es, anders als bei
Schere, Stein, Papier
, sequentielle Entscheidungen von Spielern im Rahmen von
Zugfolgen
, so dass für diese Zugfolgen eine vergleichsweise große Anzahl von
Kombinationen
möglich wird?
Gibt es Spielsituationen
imperfekter Information
, in denen die Spieler wie zum Beispiel bei
Kartenspielen
wie
Skat
unterschiedliche
Informationen
über den bisherigen Spielverlauf besitzen?
Dabei sind
reine
Glücksspiele dadurch charakterisiert, dass die erste Frage zu bejahen und die beiden anderen Fragen zu verneinen sind. Zu bejahende Fragen erlauben darüber hinaus im direkten Vergleich von Spielen ungefähre, den Spielcharakter widerspiegelnde Quantifizierungen, beispielsweise dahingehend, dass bei
Backgammon
der Einfluss der Spieler durch eine höhere kombinatorische Vielfalt möglicher Zugfolgen größer ist als bei
Mensch ärgere Dich nicht
. In Folge ist der Zufallseinfluss bei Backgammon relativ niedriger als bei
Mensch ärgere Dich nicht
(siehe Abbildung).
Nicht durch die Klassifikation abgedeckt sind Faktoren der
manuellen Geschicklichkeit oder Reaktionsschnelligkeit
, die allerdings bei Gesellschaftsspielen – anders als beim
sportlichen Spiel
– eher die Ausnahme sind, zum Beispiel bei
Mikado
beziehungsweise
Speed
Rechtliche Abgrenzung von Glücksspielen
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Das Urteil des Reichs
gerichts von 1928 zum Finger
schlagautomat
Bajazzo
enthält die wesentlichen Grund
sätze zur Bewertung von Geschick
lich
keit.
Da Glücksspiele in den meisten Ländern rechtlichen Restriktionen unterworfen sind, ist die rechtliche Abgrenzung von Glücksspielen Gegenstand von diversen, von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsnormen und Gerichtsurteilen. Als komplementär zu den Glücksspielen gelten
Geschicklichkeitsspiele
(engl.
skill games
), deren Entscheidung primär durch die geistige oder auch körperliche Geschicklichkeit der Mitspieler beeinflusst wird.
In Deutschland führt §
3 Abs.
Glücksspielstaatsvertrag
(GlüStV) aus:
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.
Analoge Begriffsbestimmungen enthalten auch §
1 des österreichischen Glücksspielgesetzes (GlSpG)
10
sowie Art.
3 des schweizerischen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
11
, wobei in Österreich §
1 Abs.
2 GlSpG dahingehend ergänzt, dass „Roulette, Beobachtungsroulette,
Poker
, Black Jack, Two Aces,
Bingo
Keno
Baccarat
und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten“ als Glücksspiele gelten.
Geschicklichkeitsspiele werden nach der ständigen Rechtsprechung in Deutschland
12
dadurch charakterisiert, dass bei ihnen „die Entscheidung über Gewinn und Verlust wesentlich von den Fähigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt.“
13
Dabei muss „der Durchschnitt der Personen, denen das Spiel eröffnet ist, es mit hoher
Wahrscheinlichkeit
in der Hand“ haben, „durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen“.
14
„Mathematische Kalkulationen und verwickelte
Wahrscheinlichkeitsberechnungen
“, soweit sie „die durchschnittliche Fähigkeit der beteiligten Personen“ übersteigen, sind „für die Beurteilung, ob ein Spiel den Charakter eines Glücksspiels besitzt“, nicht maßgebend.
15
Davon unberührt bleibt allerdings „die Notwendigkeit, den Charakter des Spieles mit wissenschaftlichen Methoden zu bestimmen“.
16
Bei der Bewertung der Geschicklichkeit eines Spielers sollen nicht „alle Teilnehmer unter Einsatz der ihnen zur Verfügung stehenden Geschicklichkeit um den Erfolg bemüht“ sein, sondern es muss, wie es für den Fall eines zu bewertenden Zweipersonenspiels entschieden wurde, „jeweils ein Teilnehmer den Zufall walten“ lassen.
17
In diesem Sinne hatte bereits 1928 das
Reichsgericht
als Maß für die „Möglichkeit, den Ausgang durch Geschicklichkeit zu beeinflussen,“
18
die Steigerung des anteiligen Erfolgs gesehen, die ein durchschnittlich agierender Spieler in einer Spielsequenz gegenüber der „Zufallsquote“
19
erzielt, wie sie ein anstelle des Spielers zufällig wirkender Mechanismus hervorbringt.
Der Einsatz von anders begründeten Messverfahren für den Geschicklichkeitsanteil
20
erfolgte in der Rechtsprechung zwar in Einzelfällen,
21
ist aber ansonsten umstritten.
22
23
In der Regel weniger restriktiv bewertet werden Turniere. So gelten in Deutschland bestimmte turniermäßig veranstaltete Spiele wie
Skat
(siehe
Preisskat
),
Schafkopf
(siehe
Turnierschafkopf
) und
Bridge
(siehe
Turnierbridge
) rechtlich nicht als Glücksspiel, sofern das Turnier genügend lang ist.
24
In Österreich wurde mit der Glücksspielgesetz-Novelle von 2008 mit §
4 Abs.
6 GlSpG eine ähnliche Bereichsausnahme für Kartenspielturniere geschaffen.
25
Darüber hinaus wurden spezielle Spiele wie etwa
Tarock
Schnapsen
Schach
, Skat, Bridge und Billard bereits zuvor durch die Rechtsprechung als Geschicklichkeitsspiele eingestuft.
26
27
2021 bewerte das Finanzgericht Münster Gewinne aus der Teilnahme an Online-Poker-Turnieren unter bestimmten Umständen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, wobei es bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung des Überwiegens der Glücks- und Geschicklichkeitselemente „auf das für strafrechtliche, zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Zwecke entwickelte Verständnis des Glücksspielbegriffs“ nicht ankomme. Als maßgeblich sah es das Gericht an, dass der Poker-Spieler aufgrund des Umfangs seiner Teilnahme und „seiner Erfahrungen im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und der Erzielung von regelmäßigen Einnahmen rechnen“ konnte.
28
Die Eidgenössische Spielbankenkommission gelangte 2007 zur Einschätzung, dass es sich bei einem
Pokerturnier
um ein Geschicklichkeitsspiel handeln kann, wenn statt einer „Bezahlung von Einsatz und Gewinn bei jeder Spielrunde“ nur die Gesamtheit aller Spielrunden des Turniers gewertet wird.
29
Die Einschätzung wurde 2010 durch das
Bundesgericht
korrigiert.
30
31
Mit der Anfang 2019 in Kraft getretenen Novelle des Geldspielgesetzes wurde unabhängig von einer Einstufung als Geschicklichkeitsspiel eine explizite Möglichkeit geschaffen, für Pokerturniere eine kantonale Genehmigung zu erhalten.
32
In den USA wurde die Frage, ob Backgammon ein Geschicklichkeitsspiel ist, von Gerichten unterschiedlich beantwortet.
33
34
In Liechtenstein gilt Backgammon als Geschicklichkeitsspiel,
35
wobei die zugrunde liegenden Rechtsnormen insgesamt einen vergleichsweise expliziten Charakter aufweisen.
36
Glücksspiele mit bzw. ohne Bankhalter
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Baccara-Spieler, Zeichnung von Albert Guillaume um 1897
Bei den sogenannten
Bankhalter
-Spielen, engl.
Banking games
, französisch
Jeux de contrepartie
wie etwa Roulette, Craps, Sic Bo, Black Jack oder
Baccara banque
wird eine Partei durch die Spielregeln bevorzugt (vergleiche
Bankvorteil
), sodass die Gegenspieler, die sogenannten
Pointeure
(von französisch
point
, deutsch Punkt, siehe
Pharo
) auf lange Sicht, also bei häufigem Spiel, mit Sicherheit verlieren.
Im Unterschied zu den Bankhalterspielen besitzen bei den
Non banking games
, französisch
Jeux de cercle
alle Spieler – zumindest im Mittel – dieselben Gewinnchancen. Dies ist bei den meisten
Poker
-Varianten, wie etwa
Draw Poker
Seven Card Stud
Texas Hold’em
oder
Omaha Hold’em
der Fall, aber auch bei
Écarté
oder all den Spielen, bei denen kein permanenter Bankhalter existiert, sondern diese Rolle wechselt, wie bei
Baccara chemin de fer
Geschichte, Glücksspielverbot und -monopolisierung
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Spieler in
Sebastian Brants
Narrenschiff
Eine Partie Pharo,
Johann Baptist Raunacher
(1729–1771),
Schloss Eggenberg bei Graz
Aktie der Spielbank in Bad Nauheim von 1854
Glücksspielhalle für
Pachinko
in Japan
Glücksspiele gibt es nach heutigem Stand der Wissenschaft schon seit ca. 3000 v. Chr. Aus dieser Zeit stammen die ältesten Funde sechsseitiger Würfel aus Knochen oder
Elfenbein
. Die Fundstätten liegen in China und auf dem Gebiet des alten
Mesopotamien
. Würfelspiele werden zum Beispiel in antiken indischen Schriften erwähnt, in der
griechischen Mythologie
würfelt
Herkules
gegen einen Tempelwächter um eine hübsche
Kurtisane
. Die heute gebräuchlichen, mit Punkten auf jeder Seite versehenen Würfel wurden vermutlich ca. 2000 v. Chr. In Ägypten erfunden.
37
In der
römischen Antike
waren
Würfelspiele
in allen Schichten verbreitet, obwohl die
Autoritäten
sie mit Strafe bedrohten. Nur an den
Saturnalien
war das Würfeln offiziell erlaubt. Nach römischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt werden, auch konnte das Verlorene vor Gericht nicht zurückgefordert werden. Das Haus, in welchem Glücksspieler angetroffen wurden, wurde konfisziert. Kaiser
Claudius
war ein begeisterter Freund des Spiels
Duodecim scripta
und verfasste über diesen Vorläufer des heutigen
Backgammon
sogar ein Buch, das verloren gegangen ist.
Tacitus
berichtet in der
Germania
über die Würfelleidenschaft der
Germanen
, dass sie in nüchternem Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof, zuletzt gar um die eigene Freiheit spielten.
Nach altem deutschen Recht galten Glücksspielgeschäfte als unerlaubte Geschäfte und es konnte nicht nur der Verlust wieder zurückgefordert, sondern sogar vom Gewinner eingeklagt werden. Im
Mittelalter
versuchten sowohl geistliche als auch weltliche Autoritäten das Spiel zu verbieten. Derlei Verbote von
Karten-
und Würfelspielen erlauben Rückschlüsse auf die Verbreitung und die Entwicklung von Spielen. Aus dem 12. Jahrhundert stammt ein Erlass des englischen Königs
Richard Löwenherz
, dass niemand, der von geringerem Stand als ein Ritter war, um Geld würfeln durfte. Im 16. und 17. Jahrhundert setzte sich allmählich die Auffassung durch, dass das
hohe und übermäßige Spiel
– gemeint sind hohe und geborgte Spieleinsätze – mit Strafe zu bedrohen sei. Erstmals wurde zwischen verbotenen und erlaubten Spielen unterschieden, wobei sich diese Unterscheidung weniger auf die Art als auf die Höhe der Einsätze derselben bezog.
Die weite Verbreitung des Glücksspiels im 17. Jahrhundert gab Anlass zur wissenschaftlichen Untersuchung: Die Behandlung des
Problems des Chevaliers de Méré
durch
Blaise Pascal
und
Pierre de Fermat
(1654) gilt als
Geburtsstunde der Wahrscheinlichkeitsrechnung
, allerdings gab es schon von
Galileo Galilei
Luca Pacioli
und
Gerolamo Cardano
mathematische Arbeiten über bestimmte Glücksspiele.
In den verschiedenen europäischen Staaten entwickelten sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts unterschiedliche Einstellungen zum Glücksspiel. Während in einigen Staaten diese Spiele erlaubt waren und auch zum Vorteil des Staates veranstaltet wurden, weil man öffentliches Glücksspiel für weniger
verderblich
hielt als das geheim betriebene, waren in anderen Staaten alle Hazardspiele verboten. In Frankreich, wo es im 18. und frühen 19. Jahrhundert in fast allen größeren Städten privilegierte Spielhäuser gab, versuchte bereits
Ludwig XV.
vergeblich das Glücksspiel zu verbieten.
Napoleon Bonaparte
erlaubte 1806 das Glücksspiel nur mehr in den Spielhäusern des Pariser
Palais Royal,
wo bis zur Schließung durch
Louis-Philippe I.
Ende 1837 neben
Pharo
und
Rouge et noir
bzw.
Trente et quarante
auch Roulette gespielt wurde.
Nach 1837 begann die große Zeit der Spielbanken von
Baden-Baden
Bad Homburg
und
Wiesbaden
, wo
Fjodor Michailowitsch Dostojewski
das Roulette kennenlernte und diesem Spiel verfiel – aus diesem Erlebnis entstand der Roman
Der Spieler
– sowie
Bad Ems
Bad Nauheim
und
Bad Pyrmont
. In Deutschland war
Preußen
bereits vor der
Märzrevolution
(1848) mit der Schließung der Spielbanken vorangegangen. In den 1866 annektierten Ländern wurde den dort auf Grund von Verträgen mit den von früheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Ende des Jahres 1872 gestattet. Sie hatten dabei allerdings einen bedeutenden Teil des Reingewinns zur Bildung eines
Kur- und Verschönerungsfonds
für die beteiligten Städte anzusammeln. Nach der Reichsgründung mussten mit Jahresende 1872 alle deutschen Spielbanken schließen – sie wurden erst 1933 unter den
Nationalsozialisten
wiedereröffnet.
Spielbank Monte-Carlo
, eines der berühmtesten europäischen Spielkasinos
Das Glücksspielverbot in Frankreich und Deutschland kam vor allem dem Fürstentum
Monaco
zugute.
François Blanc
nutzte diese Gelegenheit und führte die
Spielbank Monte-Carlo
zu ihrer Blütezeit. Auch wurde das Spielen in auswärtigen
Lotterien
verboten, so zum Beispiel in Preußen durch die Verordnung vom 5. Juli 1847. Für die Durchführung öffentlicher Lotterien und
Tombolas
musste zuvor eine Erlaubnis eingeholt werden. Erwähnenswert ist auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 29. April 1882, wonach das sogenannte
Buchmachen
bei
Pferderennen
und das
Wetten
am
Totalisator
als Glücksspiel zu betrachten sei. Im Jahre 1904 veröffentlichte das k.u.k. Justizministerium eine
Liste verbotener Spiele
, welche durch viele Jahrzehnte beispielgebend war – diese Liste ist insofern bemerkenswert, als sich darunter auch einige spezielle
Kegelspiele
finden.
Im
juristischen
Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, kann man also bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein
Gewinnspiel
, zum Beispiel ein
Preisausschreiben
. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend
33h
Gewerbeordnung
einer behördlichen
Erlaubnis
, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Anderenfalls stellt dies einen Verstoß gegen
284
StGB
dar. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach
285
StGB strafbar, sofern das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis erfolgt.
Hauptartikel
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
Seit Oktober 2006 ist das Glücksspiel in den USA im Internet verboten, indem
Kreditinstituten
die Unterhaltung eines Kapitalflusses an die Anbieter untersagt wurde.
38
Islam
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Hauptartikel
Maisir
Arten von Glücksspielen (Auswahl)
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Rubbellos
(USA)
Sportwett-Ticket
(Italien)
Roulette-Spiel um 1800
Dreidel
Münze werfen
, zum Beispiel Kopf oder Zahl,
Two-up
Würfel-Glücksspiele
, zum Beispiel
Banca francesa
Barbudi
Chuck a Luck
bzw.
Mini Dice
und
Sic Bo
Craps
bzw.
Hazard
dreimal 6 – Das kniffelige Würfelspiel
Elf hoch
Espérance
Glocke und Hammer
Glückshaus
Kniffel
Lustige Sieben
Quinquenove
Shut the Box
Würfelpoker
mit den Varianten
Escalero
Liar Dice
und
Poker Dice
Würfel
Brettspiele
, zum Beispiel
Backgammon
(siehe oben)
Roulette
mit den Varianten:
American Roulette
Boule
Petits chevaux
Multicolore
Glücksrad
Sandown
Glücksspiele mit
Domino
-Steinen
Bukidomino
Pai Gow Domino
Glücksspiele mit Spielsteinen
Mah-Jongg
Glücksspiele mit
Karten
, zum Beispiel
Baccara
mit den Varianten Baccara banque, Chemin de fer und Punto Banco, sowie
Macao
Bataille royale
bzw. Casino War
Belle, Fluss und Einunddreißig
Black Jack
bzw.
Siebzehn und Vier
Écarté
Fan Tan
als Kartenspiel
Häufeln
Hoggenheimer
Horse Race
Kameruner Skat
Mauscheln
Minoru
Monte Bank
Pharo
mit seinen Varianten
Faro
bzw. Vorläufern
Landsknecht
Stoß
und
Tempeln
Planetenspiel
Poker
mit seinen Varianten
Draw Poker
Five Card Stud
und
Seven Card Stud
Texas Hold’em
und
Omaha
Pai Gow Poker
, weiters die Bankhalterspiele
Tropical Stud
und
Easy Poker
, sowie die Poker-Vorläufer
Bouillotte
(Brelan),
Brag
und
Poch
, und das verwandte
Einundvierzig
(Färbeln)
Polnische Bank
Red Dog
Rouge et noir
bzw.
Trente et quarante
Schlesische Lotterie
Schwimmen
Tippen
Tontine
Fan Tan
als Bohnenspiel
Einarmige Banditen
Online-Spielautomaten
und andere
Geldspielautomaten
Lotteriespiele
wie
Bingo
Keno
Lotto
und das
gleichnamige Gesellschaftsspiel
Belle
Biribi
(Cavagnole), Nummernlotterien und
Endziffernlotterien
wie die
Weihnachtslotterie
, die
Glücksspirale
, die
Klassenlotterien
, weiters
Sweepstakes
Rubbellose
verschiedene
Wetten
, wie
Sportwetten
(beim
Buchmacher
oder am
Totalisator
, sowie die
Calcutta-Auktion
Typologisierung anhand sozialpsychologischer Faktoren
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Obschon Glücksspiel (
alea
) anscheinend nicht vergleichbare Formen annehmen kann, etwa die wöchentliche Doppelkopfrunde im Freundeskreis, Pferdewetten im
Hippodrom
, Roulettespiel im Kasino und die räumlich ungebundene Lotterie, sind die Unterschiede nach Schütte vornehmlich durch soziologische Faktoren determiniert:
39
Mode, Erreichbarkeit und Finanzierbarkeit. Eine generelle psychologische Differenzierung ist seines Erachtens nicht erforderlich. Die soziologischen und psychologischen Faktoren interagieren und sind bei der Kategorisierung gleichbedeutend. Das normale Glücksspiel kann Ausdruck verschiedener Faktoren sein und aufgrund dieser typologisiert werden.
Sozioökonomische Faktoren
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Das Glücksspiel kann in zwei separate Formen unterschieden werden: kostenintensives Glücksspiel mit sozialer Komponente und physischer Anwesenheit des Spielers, beispielsweise Pferdewetten, sowie anonymes preiswertes Glücksspiel wie Lotto.
Je höher der sozialökonomische und berufliche Status, desto größer die Neigung zur erstgenannten Form. Dabei isoliert Schütte als Faktoren die wahrgenommene Notwendigkeit, dem eigenen sozialen Standard gemäß zu leben und Gleichgestellten Großzügigkeit und Reichtum zu präsentieren, um so Prestige und Anerkennung zu mehren. Das Glücksspiel ist hier ein Werkzeug der Abgrenzung der besser situierten von den unteren Schichten, die sich das „Ticket zum Spiel“, also den hohen Einsatz, nicht leisten können. Dass es bei Pferdewetten nicht in erster Linie um Geldvermehrung geht, hat auch eine Studie von Chantal et al. bestätigt.
40
Das Zahlenlotto hingegen bietet insbesondere Personen in sozial niederen Schichten, die mit ihrem Alltag und gesellschaftlichen Status unzufrieden sind, die hoffnungsvolle Illusion, durch das Glücksspiel eine wirtschaftliche und
soziale Mobilität
erreichen zu können. Hier kommt dem Glücksspiel allein durch Teilnahme eine egalisierende (gleichmachende) Funktion zu. Diese Form des Spieles ist geprägt von sehr hohen potentiellen Gewinnen, da ein sozialer Aufstieg nur durch enorme Geldmittelzuflüsse realisierbar ist. Diesem steht ein geringer Einsatz gegenüber, denn typischerweise verfügt dieser Spielertypus über geringe Barmittel. Schließlich ist es Sinn des Spieles, diese zu erlangen.
Hoher Gewinn und geringer Einsatz gehen zwangsläufig auf Kosten der Gewinnwahrscheinlichkeit, vor der der Spieler die Augen verschließt. Das treffende Beispiel ist das Lotto (die Zahlenlotterie). Die Wahrscheinlichkeit, in der Variante „6 aus 49“ sechs Richtige zu wählen, liegt unter einem Zehnmillionstel – die Wahrscheinlichkeit, bei einem einzigen Versuch den Hauptgewinn mit sechs Richtigen und der richtigen Superzahl zu erzielen, liegt dementsprechend sogar nur bei 1: 139.838.160. Der typische Lottospieler unterliegt einer enormen Fehleinschätzung dieser Wahrscheinlichkeit.
41
Caillois
sah 1960 im
alea
deutliche Anzeichen von
Eskapismus
42
Im Spiel wird künstlich eine Gleichheit der Menschen hergestellt, die in der Realität nicht vorliegt. Die Realität wird durch perfekte Situationen ersetzt und zum Ziele der Flucht aus ihr umgestaltet. Schütte begründet den Spielhang der unteren Schichten in der Kompensation der psychischen und materiellen
Deprivation
, die den Menschen unbefriedigt lässt.
39
Die tägliche Arbeit ist hier eine reine Pflicht, deren einziger Gewinn der Lohn ist. Mit diesem nun sucht der Arbeiter, die durch die Arbeit hervorgerufene
Entfremdung
im Privaten zu kompensieren. Das Glücksspiel suggeriert die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen, die Kontrolle über sein Leben zurückzuerlangen und Leistung und Erfolg gegen eine Konkurrenz durchzusetzen. Das Bedürfnis nach einer Demonstration von Selbstvertrauen,
Entscheidungsfähigkeit
und Unabhängigkeit bleibt in seiner Befriedigung dem Glücksspiel vorbehalten.
Situative Faktoren
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Durch Gruppendruck und Belohnung durch gesellschaftliche Anerkennung kann eine Person zum Spielen angehalten sein. Für das Wirksamwerden ist eine leichte Erreichbarkeit des Glücksspiels erforderlich, etwa der Kiosk, der Lottoscheine annimmt. Mittlerweile gewinnt das Internet an Bedeutung, wie sich an der aktuellen Diskussion über Lottoscheinannahme an der Supermarktkasse und private Vermittlerdienste im Internet ablesen lässt. Ferner begünstigt ein Unterangebot alternativer Beschäftigungen das Glücksspielverhalten.
Lernfaktoren
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Der Spieler entwickelt aus einer beobachteten Spielserie eine bestimmte Erwartungshaltung. Gewinnt er häufig, so glaubt er an eine Glückssträhne und nimmt an, dass diese weiterhin anhalten wird. Verliert er jedoch häufiger, so redet er sich ein, dass das erfahrene Pech in der Zukunft kompensiert werden wird, um die Balance wiederherzustellen. In beiden Fällen also erwartet er zukünftige Gewinne, aber in beiden Fällen bleiben die Wahrscheinlichkeiten für Gewinn und Verlust kurzfristig absolut unverändert.
Es muss ein Ungleichgewicht von Verlusten vorliegen, wobei die Gewinnhöhe irrelevant ist. Der Lernprozess ist theoretisch mithilfe von
Verstärkerplänen
abbildbar, die ihr Maximum an Effizienz bei diskontinuierlicher Quotenverstärkung erreichen.
Faktoren der Wahrscheinlichkeitswahrnehmung
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Der Mensch nimmt für gewöhnlich Wahrscheinlichkeiten verzerrt wahr. Wie die
Prospect Theory
beleuchtet, ist man Gewinnen gegenüber
risikoavers
und Verlusten gegenüber risikofreudig. Vergangene Ereignisse werden leicht in ihrem Repräsentationsgrad überschätzt. Wenn eine Person einen Lottogewinner kennt, der mit seinen Geburtstagszahlen gewonnen hat, so ist sie versucht, dies für eine probate Strategie zu halten. Im Gegenteil bietet es sich an, nicht die oft benutzte 19 (Anfang aller Geburtsjahre des 20. Jahrhunderts) und die Monatszahlen von 1 bis 12 zu tippen, denn wenn man mit ihnen gewinnt, muss die Gewinnsumme unter mehr Gewinnern aufgeteilt werden als bei seltener getippten Zahlen.
Durch das Aufteilen des Geldes in kleine Einheiten beim Automatenspiel oder symbolische
Fiktionalisierung
in Form von Chips in Spielbanken – das von Spielbanken eingesetzte Spielgeld ist als Zahlungsmittel ebenso unbrauchbar wie das von Kindern – wird der reale Wert des Geldes verschleiert und die
Risikowahrnehmung
abgeschwächt.
Rogers nennt eine weitere Verzerrung durch die falsche Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit autokorrektiv wirkt, dass also über kurz oder lang alle Zahlenkombinationen gezogen werden und sich somit Beharrlichkeit sicher auszahlt, und dass alle Zahlen gleich häufig gezogen werden, dass also die Wahrscheinlichkeit bisher seltener Zahlen höher liegt als häufig gezogener.
43
Der Spieler versteht hier das Faktum nicht, dass jede Ziehung
unabhängig
von allen vorigen Ziehungen geschieht. Bereits gezogene Kombinationen und Zahlen sind genauso wahrscheinlich wie noch nicht gezogene (sogenannter
Spielerfehlschluss
). Als vermeintlicher Beleg wird oft das
Gesetz der großen Zahlen
fälschlicherweise als ein
Gesetz des Ausgleichs
interpretiert. Auch die häufig vorzufindende Annahme, die Gewinnwahrscheinlichkeit steige, wenn ein Jackpot nicht geknackt wurde, ist bei vielen Jackpot-Systemen ein Trugschluss. Man spricht dabei vom
rollover phenomenon
Des Weiteren wird ein „Knapp-daneben-Phänomen“ (
near miss-phenomenon
) beobachtet, welches suggeriert, der Gewinn rücke stetig näher, wobei der Erstspieler in der Gegenwart die gleiche Gewinnwahrscheinlichkeit wie der Veteran hat. Nach Reid wirkt ein Nahezu-Treffer in
Geschicklichkeitsspielen
motivierend, da die notwendige Geschicklichkeit für einen Treffer nicht mehr fern scheint.
44
Gepaart mit der
Kontrollillusion
führt dies dazu, dass auch bei Glücksspielen Nahezu-Treffer, beispielsweise eine Zahl neben der Kugel beim Roulette, den Spieler motivieren. Die Studie von Côté et al. bestätigt, dass Nahezu-Gewinne zu ausdauernderem Spielen und vermehrtem Geldeinsatz führen.
45
Wahrnehmung von Geschicklichkeitsfaktoren
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Eine tatsächliche oder vermeintliche Einflussnahme des Spielers auf die Gewinnchance erhöht den Reiz des Spieles und führt zu erhöhter Spielausdauer. Die
Psychohygiene
des Menschen richtet es ein, dass er Gewinne internal und Verluste external
attribuiert
. Dieser
Kontrollillusion
unterliegend überschätzt der Spieler die Gewinnwahrscheinlichkeit.
Bei Sportwetten, die augenscheinlich nicht vollkommen dem Zufall unterliegen, können die Spieler durch ihr Wissen die Wahrscheinlichkeiten besser einschätzen und ihre Gewinnchance somit erhöhen. Dennoch wird dies in den seltensten Fällen dazu führen, dass eine positive Gewinnerwartung vorhanden ist, da die Buchmachergebühren in aller Regel einen beträchtlichen Anteil der eigentlichen, mathematisch korrekten, Auszahlung ausmachen. Wenn dieses Faktum ausgeblendet wird, entsteht beim Spieler die Illusion, das Spiel schlagen zu können, obwohl dies nicht der Fall ist. Selbst die Möglichkeit, ein Los zu ziehen oder Lottozahlen anzukreuzen, reicht aus, eine Kontrollillusion zu erzeugen, obwohl dies jeder Logik widerspricht. Hier wird das Spiel falsch klassifiziert. Es wird für ein Geschicklichkeitsspiel gehalten, obwohl es sich um ein Glücksspiel handelt. Dies schlägt sich auch in Beobachtungen nieder, dass Würfelspieler mehr Geld auf eigene Würfe als auf die Fremder zu setzen bereit sind.
Es treten Rituale auf, die aus Sicht des Spielers die Gewinnwahrscheinlichkeit positiv beeinflussen, oder der Irrglaube, es gebe Menschen mit mehr oder weniger Glück. Griffiths konnte zeigen, dass hinsichtlich der Geschicklichkeitswahrnehmung deutliche Unterschiede bestehen. Während weniger als die Hälfte der Normalspieler glaubt, der Erfolg am Spielautomaten hänge hauptsächlich von der Geschicklichkeit ab, waren sämtliche
exzessive Spieler
dieser Meinung.
46
Jegliches Spiel kann durch ein Aufheben der Abgrenzung zur Realität korrumpiert werden. Der größte Feind des
alea
ist der Aberglaube. Die Versuchung ist groß, die Realität als Glücksspiel zu sehen und somit in einen passiven und resignativen
Fatalismus
und
Determinismus
abzurutschen. Ebenso kann der Aberglaube in die Welt des Spieles eindringen, indem Wahrsager den Ausgang des Spieles zu antizipieren suchen. In beiden Fällen wird der Spielgedanke zersetzt.
Sucht
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Hauptartikel
Pathologisches Spielen
Spieler, die unfähig sind, dem Impuls zum Glücksspiel zu widerstehen, auch wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zieht oder diese zumindest drohen, werden als
pathologische Spieler
bezeichnet. Laut Hayer, Meerkerk und Mheen repräsentieren insbesondere junge Männer eine Risikogruppe des pathologischen Glücksspiels. Die Erfassung von Spielercharakteristika und Entwicklungen des Spielverhaltens im Zusammenhang mit den Frühstadien und Suchtprogressionen sind bedeutsam für die Entwicklung von Präventions- und Behandlungsmaßnahmen:
47
48
„[…], problem gambling has emerged as the primary issue raised by gambling liberalisation. In this way, the pathological gambler, rather than the process of gambling liberalisation, has been constructed and mobilised as the object of policy and intervention.“
49
Die Bezifferung der Höhe der Kosten durch die Spielsucht ist unter Wissenschaftlern umstritten. Eine Studie der
Forschungsstelle Glücksspiel
schätzt die jährlichen Sozialkosten pathologischer Spieler in
Deutschland
auf 300 bis 600 Millionen Euro (im Vergleich zu 20 bis 50 Mrd. Euro beim Tabakkonsum und 20 bis 30 Mrd. Euro beim Alkoholkonsum),
50
wobei der durch gewerblich betriebene
Spielautomaten
verursachte Anteil mit 225 Millionen Euro beziffert wird.
51
Auf dieser Basis kommt eine von der Spielautomatenwirtschaft finanzierte und in Auftrag gegebene
52
Analyse vom
Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten
zum Schluss, dass obgleich es sich bei der Spielsucht um eine ernstzunehmende Krankheit handelt, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Heranziehen einer Kosten-Nutzen-Analyse weit unter jenen Wohlfahrtskosten liegen, welche durch
Alkohol-
und
Tabakmissbrauch
entstehen, durch die jährliche Sozialkosten von 40 Milliarden Euro entstünden. Speziell für den Bereich der gewerblich betriebenen Spielautomaten werden in der Analyse jährliche Sozialkosten von 225 bis 300 Millionen Euro volkswirtschaftlichen Nutzen (Einnahmen) von 1,37 Milliarden Euro gegenübergestellt.
53
Besonders suchtgefährdend sind laut der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sportwetten im Internet und Glücksspiel-Automaten. Nach einer Untersuchung der Universitäten Greifswald und Lübeck sind rund 193.000 Menschen in Deutschland krankhaft spielsüchtig.
54
Für die Zusammenfassung weiterer Untersuchungsergebnisse siehe auch
Pathologisches Spielen
. Das
Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten
kommt in einem wissenschaftlichen Kurzgutachten zum Schluss, dass bei der Bewertung der Suchtpotentiale anhand absoluter Zahlen zum pathologischen Spieleverhalten nicht auf das Gefährdungspotential von Spielformen geschlossen werden kann. Anhand einer Bewertung, die neben der Zahl der pathologischen Spieler ebenfalls die Intensität des jeweiligen Spiels und die Bruttospielerträge mit einbezieht (Pathologie-Potenzial-Koeffizient), kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die pathologischen Suchtpotentiale dieser Spielformen eventuell verzerrt dargestellt werden.
55
Eine Untersuchung des Glücksspielverbots in Wien zeigt, dass sich durch das Verbot des sogenannten „Kleinen Glücksspiels“ Spielsüchtige den expandierenden illegalen Spielanbietern zuwenden.
56
Illegales Glücksspiel und organisierte Kriminalität
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Unter anderem wegen der Suchtgefahr gilt Glücksspiel in vielen Gesellschaften als
unmoralisch
. Ungeregeltes Glücksspiel ist in den meisten Staaten illegal und wird oft von der
organisierten Kriminalität
betrieben; legales Glücksspiel unterliegt meist diversen Einschränkungen. Ein Beispiel hierfür ist die in Glücksspiel und Drogenhandel verstrickte
XY-Bande
in Brandenburg.
Glücksspiele in verschiedenen Ländern
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Deutschland
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Spielautomaten in der Spielbank Magdeburg (2016)
Logo
der
Aktion Mensch
Anzeigetafel auf der
Galopprennbahn Frankfurt
Klassische Glücksspiele und Spielautomaten werden in
Spielbanken
angeboten.
Spielautomaten
, deren Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten begrenzt sind, dürfen auch in
Spielhallen
und
Gaststätten
betrieben werden. Lotto und Rubbellose werden über Annahme- und Verkaufsstellen angeboten, bei denen es sich meist um Zeitschriften- und Tabakläden handelt. Ferner angeboten werden
Lotterien
, insbesondere zu wohltätigen Zwecken wie
Aktion Mensch
. Während es auf Grundlage des 1922 in Kraft getretenen
Rennwett- und Lotteriegesetzes
über hundert
Buchmacher
gibt, sind die Angebote von
Sportwetten
, wie sie in Sportwettlokalen und über das
Internet
abgeschlossen werden können, relativ neu.
Online-Casinos
durften bis 30. Juni 2021 nur in
Schleswig-Holstein
betrieben werden. Eine Legalisierung unter strengen Auflagen ist mit dem
Glücksspielstaatsvertrag 2021
erfolgt.
57
Auch die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ist strafbar (
285
StGB).
Nach einer 2015 von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
durchgeführten Studie beteiligten sich 37,3
% der Deutschen an Glücksspielen. Bei den Männern fällt die Teilnahme mit 43,3
% höher aus als bei den Frauen mit 31,3
%.
58
2015 betrug der Bruttospielertrag, d.
h. die Summe der getätigten Einsätze abzüglich der ausgeschütteten Gewinne, ca. 10,4 Milliarden Euro pro Jahr für gesetzlich in Deutschland regulierte Spielangebote und weitere 2,3 Milliarden Euro für unregulierte Spielangebote (illegale wie grenzüberschreitende Online-Angebote).
59
Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 8
% in Bezug auf alle Spielangebote, wobei allerdings der unregulierte Anteil einen Zuwachs von 30
% verzeichnete.
59
Für Glücksspiele und Wetten sind die Bundesländer zuständig. 2016 betrugen die Einnahmen aus
Lotto
und
Lotterien
3,6 Milliarden Euro.
60
Zur Regulierung des Glücksspielmarktes schließen die Bundesländer einen
Glücksspielstaatsvertrag
, der nach entsprechenden Gerichtsurteilen bisher mehrmals novelliert wurde. Darin geregelt sind Lotto, Lotterien,
Sportwetten
Spielbanken
sowie die Aufstellung von
Geldspielgeräten
in
Spielhallen
, nicht aber die Anforderungen an die Geldspielgeräte. Deren Eigenschaften werden durch die
Spielverordnung
sowie durch die
Gewerbeordnung
geregelt. Es stehen etwa 220.000 Geldspielgeräte
61
in rund 9100 deutschen Spielhallen
62
und 77.000 Geräte in Gaststätten.
61
Die
Gauselmann-Gruppe
als größter Spielautomaten-Hersteller in Deutschland machte 2016 einen Gesamtumsatz von rund 1,7 Milliarden Euro.
Österreich
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Nach der Einführung restriktiver Gesetze für verschiedene Arten von Glücksspiel wurde im Jahr 2016 von Polizei und Behörden auch strenger gegen illegal betriebene Glücksspielautomaten vorgegangen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2016 wurden 860 Glücksspielautomaten (davon 375 in Oberösterreich und 110 in Wien) vom Staat eingezogen, um sie nach Abwicklung der Verfahren im Erfolgsfall zu vernichten.
63
Durch die stärkere Reglementierung insbesondere bei Glücksspielautomaten kam es zu einer Umsatzverlagerung hin zu Sportwetten und Online-Casinos bei gleichzeitigem Gewinnrückgang der Spielbanken und klassischen Anbieter. Im Jahr 2016 stiegen die Spiel- und Wetteinsätze um 9,9
% gegenüber dem Vorjahr auf 17,9 Milliarden Euro.
64
65
Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Spruch des EuGH C-347/09 (Rs Dickinger und Ömer), wonach nationale Glücksspielmonopole zulässig seien und nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union verstießen. Viele Anbieter betrieben ihr Online-Glücksspiel in Österreich somit illegal, da sie über eine nationale Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz hätten verfügen müssen.
66
67
Schweiz
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Eine Studie im Auftrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission und des
Bundesamtes für Justiz
aus dem Jahr 2004 hat ergeben, dass 21,2
% der Schweizer Bevölkerung über 18 Jahren häufig an Glücksspielen teilnehmen. Dabei spielen Bewohner der französischen und italienischen Schweiz tendenziell häufiger als Bewohner der deutschsprachigen Schweiz. Der Großteil der Spieler, nämlich ungefähr 20,6
%, spielt Lottoangebote wie Zahlenlotto, Toto, Sportlotto oder ähnliche Spiele. 7
% der Schweizer nutzen ausländische Lotterien.
68
USA
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Harrah’s
Cherokee
Casino
Die Zuständigkeit für Glücksspiele liegt bei den
Bundesstaaten
, die meist sogenannte „Gaming Control Boards“ (Glücksspielkontrollbehörden) haben, welche die Einhaltung der jeweiligen Regularien sicherstellen. Eine Besonderheit in den USA ist das „Indian Gambling“ (
Indianer-Glücksspiel
), welches Indianerstämmen unabhängig von den Gesetzen der Bundesstaaten erlaubt, Casinos in
Indianerreservaten
zu betreiben. Mit „Indian Gambling“ wurden 2012 26,5 Milliarden Dollar umgesetzt
69
. Insgesamt setzten Casinos in diesem Jahr rund 57,5 Milliarden Dollar um
70
Lotterien werden in den USA ebenfalls von den Bundesstaaten ausgerichtet. In 44 der 50 Staaten sowie im
District of Columbia
, in
Puerto Rico
und auf den
Amerikanischen Jungferninseln
gibt es Lotterien. 2011 betrugen die Lotterieeinnahmen der Bundesstaaten die Lotterien betreiben insgesamt 17,9 Milliarden Dollar.
71
Glücksspiel am Computer und im Internet
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
In den letzten Jahren setzte man sich vermehrt mit unterschwelligen Glücksspielelementen in Online-
Computerspielen
medial und politisch auseinander, da viele Computerspiele im
Internet
mittlerweile Glücksspielemente als Geschäftsmodell nutzen. Dennoch bleiben noch rechtliche Fragen offen.
Siehe auch
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
ASTERIG
Falschspiel
Glücksspielmonopol
Spielersperrsystem
Roulette-Systeme
Spielsucht
Wahrscheinlichkeitstheorie
Literatur
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Martin Bahr:
Glücks- und Gewinnspielrecht. Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte.
2. neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Schmidt, Berlin 2007,
ISBN 978-3-503-09796-8
Jörg Bewersdorff
Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel – Methoden, Ergebnisse und Grenzen
. Springer Spektrum, 7. Auflage, Wiesbaden 2018,
ISBN 978-3-658-21764-8
doi:10.1007/978-3-658-21765-5
Thomas Bronder:
Spiel, Zufall und Kommerz. Theorie und Praxis des Spiels um Geld zwischen Mathematik, Recht und Realität
. Springer-Verlag, Berlin 2016,
ISBN 978-3-662-48828-7
doi:10.1007/978-3-662-48829-4
Heinz Diegmann, Christof Hoffmann, Wolfgang Ohlmann:
Praxishandbuch für das gesamte Spielrecht.
Kohlhammer, Stuttgart 2008,
ISBN 978-3-17-018893-8
Johannes Dietlein
, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.):
Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag. §
284 StGB, §§
33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u.
a. Kommentar.
C. H. Beck Verlag, München 2008,
ISBN 978-3-406-58093-2
Friedrich Endemann
Beiträge zur Geschichte der Lotterie und zum heutigen Lotterierecht.
Georgi, Bonn 1882 (Dissertation an der Universität Bonn),
online bei archive.org
Lorenz Fischer,
Günter Wiswede
Grundlagen der Sozialpsychologie.
Oldenbourg, München u.
a. 1997,
ISBN 3-486-22904-4
Wolls Lehr- und Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
).
Ihno Gebhardt, Stefan Korte (Hrsg.):
Glücksspiel in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht.
, de Gruyter Recht, 2. Auflage, Berlin 2018,
ISBN 978-3-11-025921-6
doi:10.1515/9783110259216
Mark Griffiths, Paul Delfabbro:
The Biopsychosocial Approach to Gambling. Contextual Factors in Research and Clinical Interventions.
In:
The Electronic Journal of Gambling Issues.
5, 2001,
ZDB
-ID
2114710-3
online
Martin Heger
Strafbarkeit von Glücksspielen, Sportwetten und Hausverlosungen via Internet im Lichte des Europarechts
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
(ZIS) 2012, S. 396–401 (
online
).
Henky Hentschel
Zock. Das Spiel, der Kick, der Absturz.
Pieper and the Grüne Kraft, Löhrbach 2003,
ISBN 3-930442-70-1
Edition Rauschkunde
).
Friedrich Georg Jünger
Die Spiele. Ein Schlüssel zu ihrer Bedeutung.
Klostermann, Frankfurt am Main 1953.
Julian Krüper
Sebastian Unger
(Hrsg.):
Handbuch Glücksspielregulierung
, Tübingen 2025,
doi:10.1628/978-3-16-164490-0
(Open Access).
Stephen E. G. Lea, Roger M. Tarpy, Paul Webley:
The individual in the economy. A textbook of economic psychology.
Cambridge University Press, Cambridge u.
a. 1987,
ISBN 0-521-26872-9
Michael Monka, Manfred Tiede, Werner Voß:
Gewinnen mit Wahrscheinlichkeit. Statistik für Glücksritter.
Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek bei Hamburg 1999,
ISBN 3-499-60730-1
Rororo
60730).
Ralf Lisch
Spielend gewinnen? Chancen im Vergleich.
Stiftung Warentest, Berlin, 1983. 2. aktualisierte Auflage 1984,
ISBN 3-924286-02-7
Harry Nutt
Chance und Glück. Erkundungen zum Glücksspiel (in Deutschland).
Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1994,
ISBN 3-596-12390-9
Fischer – ZeitSchriften
12390).
Franz W. Peren
: Die aktuelle Entwicklung der Prävalenzen marktrelevanter Glücks- und Gewinnspielformen in Deutschland.
In: ZfWG (Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht)
, 14(Sonderbeilage 3), 2019, S. 1–24
John Scarne
Scarne’s New Complete Guide To Gambling.
Fully revised, expanded, updated edition. Simon & Schuster, New York NY 1986,
ISBN 0-671-63063-6
A Fireside Book
), (englisch).
Heinrich M. Schuster:
Das Spiel. Seine Entwickelung und Bedeutung im deutschen Recht. Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung auf sittengeschichtlicher Grundlage.
Gerold, Wien 1878,
online bei achrive.org
Rudolf Streinz
, Tobias Kruis:
Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume im Bereich des Glücksspielrechts.
In:
Neue Juristische Wochenschrift
52, 2010, S. 3745–3750.
Hans-Heinrich Wellmann (Red.):
Die Glücksspieler.
Time-Life International, Amsterdam 1980 (
Time-Life Bücher – Der Wilde Westen
).
Weblinks
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Wiktionary: Glücksspiel
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Hasardspiel
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Wettspiel
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken (Norddeutscher Bund, 1868)
– Quellen und Volltexte
Literatur von und über Glücksspiel
im Katalog der
Deutschen Nationalbibliothek
Peter F. Kopp
Glücksspiele.
In:
Historisches Lexikon der Schweiz
28.
Mai 2015
gluecksspielsucht.de
Fachverband Glücksspielsucht
Capital-Artikel zum Thema Glücksspiel
(PDF-Datei; 840
kB)
Portal zum Thema Glücksspielsucht
, mit Online-Selbsttest, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Rechtliche Rahmenbedingungen
für öffentliches Glücksspiel in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Spielerschutz Berlin
Informationen rund um Glücksspielsucht und die Möglichkeiten der Spielersperre
Einzelnachweise
Bearbeiten
Quelltext bearbeiten
Jörg Bewersdorff:
Spiele zwischen Glück und Geschick
, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 2017, S. 228–234, dort
S. 230
Bernd Holznagel,
Poker – Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?
Multimedia und Recht
, 2008, S. 438–444, insbesondere Kapitel
IV.2
Memento
vom 28. September 2017 im
Internet Archive
Jörg Bewersdorff:
Spiele zwischen Glück und Geschick
, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 2017, S. 228–234, dort
S. 233
Clemens Weidemann,
Hans Schlarmann
Die Prüfung überwiegender Zufallsabhängigkeit im Glücksspielrecht – dargestellt am Beispiel von Hold’em-Poker und anderen Kartenspielen
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
, 2014, Heft 20, Extra, S. 1–8, dort
S. 4 f.
Reichsgericht
, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27),
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
, Band 62, S. 163–173, dort
S. 166 f.
Jörg Bewersdorff:
Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel – Methoden, Ergebnisse und Grenzen
, Springer Spektrum, 6. Auflage, Wiesbaden 2012,
ISBN 978-3-8348-1923-9
doi:10.1007/978-3-8348-2319-9
, S. V-VIII (
Springer-Link
Hartmut Menzer, Ingo Althöfer:
Zahlentheorie und Zahlenspiele: Sieben ausgewählte Themenstellungen
, München 2014,
ISBN 978-3-486-72030-3
S. 321
in der Google-Buchsuche
doi:10.1524/9783486720310.321
Tom Verhoeff,
The Mathematical Analysis of Games, Focusing on Variance
: MaCHazine, 13(3), März 2009. Eine ausführliche Version erschien in Niederländisch:
Spelen met variantie
, Pythagoras, 49(3), Januar 2010, S. 20–24
Memento
vom 14. April 2016 im
Internet Archive
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
in Deutschland, 2011.
Glücksspielgesetz vom 19. Oktober 2010
auf ris.bka.gv.at.
Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 2017
(Stand am 1. Juli 2019).
Der Bundesrat. Das Portal der Schweizer Regierung
, abgerufen am 28. September 2019.
Überblicke geben: Jörg Bewersdorff:
Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel – Methoden, Ergebnisse und Grenzen
. Springer Spektrum, 7. Auflage, Wiesbaden 2018,
ISBN 978-3-658-21764-8
doi:10.1007/978-3-658-21765-5
, S. 348–380; Jörg Bewersdorff:
Spiele zwischen Glück und Geschick
, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht,
ISSN
2192-0141
, 2017, S. 228–234 (
online
), Thomas Bronder:
Spiel, Zufall und Kommerz. Theorie und Praxis des Spiels um Geld zwischen Mathematik, Recht und Realität
. Springer-Verlag, 2. Auflage, Berlin 2020,
ISBN 978-3-662-60601-8
doi:10.1007/978-3-662-60602-5
, Christian Laustetter:
Die Abgrenzung des strafbaren Glücksspiels vom straflosen Geschicklichkeitsspiel
Juristische Rundschau
, 2012, S. 507–513,
doi:10.1515/juru-2012-0507
Siehe zum Beispiel
BGH
, Beschluss vom 11. Januar 1989, Az. 2 StR 461/ 88,
Volltext
Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort
S. 166
Bundesverwaltungsgericht
, Urteil vom 17. Mai 1955 (1 C 133.53), Randnr. 34,
Volltext
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 1984 (C 20.82),
Volltext
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 1984 (C 20.82),
Volltext
Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort
S. 167
Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort
S. 164
Marcel Dreef/Peter Borm/Ben van der Genugten:
Measuring skill in games: several approaches discussed
, Mathematical Methods of Operations Research, Band 59, Heft 3, 2004, S. 375–391,
doi:10.1007/s001860400347
Urteil
ECLI:NL:RBSGR:2010:BN0013
des Gerichts von Den Haag vom 2. Juli 2010 (Strafsache, in Niederländisch)
Robert Wagner:
Die Praktikabilität des Österreichischen Glücksspielbegriffs am Beispiel des Kartenspiels Poker
, Dissertation, Universität Wien, 2010.
Entscheidung GZ RV/1666-W/06 vom 5. April 2007 des
Unabhängigen Finanzsenats
Wien (
online
Anlage zu §
5a der
Spielverordnung
. In Landmann/Rohmer,
Kommentar zur Gewerbeordnung
, Stand: Januar 2007 (Bearbeiter Marcks), werden neben Preisschach explizit die Kartenspiele Preisbridge, -schafskopf,
-doppelkopf
, -skat und
-tarock
genannt.
BGBl. I Nr.
54/2010
: Glücksspielgesetz-Novelle 2008
Gerhard Strejcek (Hrsg.), Ronald Bresich (Hrsg.): Glücksspielgesetz: GSpG 1989, Kommentar, 2. Auflage 2011, S. 25,
online
(PDF; 630
kB)
Unabhängige Verwaltungssenate Wien, GZ 06/06/5595/99, 3. August 2000,
Volltext
Finanzgericht Münster,
Urteil vom 10. März 2021 – 11 K 3030/15 E,G
, Rn 59 und 88.
Eidgenössische Spielbankenkommission,
Jahresbericht 2007
Memento
vom 2. Dezember 2013 im
Internet Archive
(PDF; 252
kB), S. 8.
Eidgenössische Spielbankenkommission,
Jahresbericht 2010
Memento
vom 3. Dezember 2013 im
Internet Archive
(PDF; 275
kB), S. 5.
Bundesgericht, Urteil vom 20. Mai 2010, Az. 2C 694/2009,
Volltext
Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 2017 (Stand am 1. Juli 2019), 4. Kapitel, insbes. Art. 36,
online
Games Magazine, September 1982, zitiert nach
Backgammon game skill
auf gamecolony.com
Urteil vom 7. Dezember 1982 zu
Boardwalk Regency Corp. v. Attorney Gen. of New Jersey, 188 N.J. Super. 372 (Law Div. 1982)
, abgerufen am 7. Dezember 2019.
Verordnung vom 21. Dezember 2010 über Geschicklichkeits-Geldspiele (GGV),
Art. 2, Nr. 2 lit. c
Geldspielgesetz (GSG) vom 30. Juni 2010,
Art. 3. Nr. 1 lit. i
, Verordnung vom 21. Dezember 2010 über Geschicklichkeits-Geldspiele (GGV),
Art. 2
Antike Glücksspiele
Memento
vom 4. Oktober 2009 im
Internet Archive
Artikelserie zur Geschichte der Glücksspiele
„Rien ne va plus! für Internet-Glücksspiele in den USA“
, heise.de, Meldung vom 2. Oktober 2006.
Franz Schütte:
Glücksspiel und Narzissmus. Der pathologische Spieler aus soziologischer und tiefenpsychologischer Sicht.
Brockmeyer, Bochum 1985,
ISBN 3-88339-431-9
Yves Chantal, Robert J. Vallerand:
Skill Versus Luck: A Motivational Analysisof Gambling Involvement.
In:
Journal of Gambling Studies.
12, 4, 1996,
ISSN
1050-5350
, S. 407–418,
doi:10.1007/BF01539185
Mark Lutter,
Märkte für Träume: Die Soziologie des Lottospiels
, Schriften aus dem MPI für Gesellschaftsforschung, Frankfurt/M. 2010,
S. 132
in der Google-Buchsuche
Roger Caillois:
Die Spiele und die Menschen. Maske und Rausch.
Schwab, Stuttgart 1960.
Paul Rogers:
The Cognitive Psychology of Lottery Gambling: A Theoretical Review
, Journal of Gambling Studies, Band 14, 1998, S. 111–134,
doi:10.1023/A:1023042708217
R. L. Reid:
The Psychology of the Near Miss
. In:
Journal of Gambling Studies.
2, 1, 1986, S. 32–39,
doi:10.1007/BF01019932
online (frei zugänglich)
Denis Côté, Anne Caron, Jonathan Aubert, Véronique Desrochers, Robert Ladouceur:
Near Wins Prolong Gambling on a Video Lottery Terminal.
In:
Journal of Gambling Studies.
19, 4, 2003, S. 433–438,
doi:10.1023/A:1026384011003
Mark D. Griffiths:
The Cognitive Psychology of Gambling
. In:
Journal of Gambling Studies.
6, 1, 1990, S. 31–42,
doi:10.1007/BF01015747
T. Hayer:
Jugendliche und glücksspielbezogene Probleme. Risikobedingungen, Entwicklungsmodelle und Implikationen für präventive Handlungsstrategien.
Frankfurt/Main: Peter Lang, 2012.
G.J. Meerkerk/D. Mheen:
Short communication: A summarizing review in table form on risk factors/determinants of harmful gambling.
Rotterdam: IVO Rotterdam, 2013.
Francis Markham, Martin Young:
“Big Gambling”: The rise of the global industry-state gambling complex.
Addiction Research & Theory, Band 23, 2014, S. 1–4,
doi:10.3109/16066359.2014.929118
Tilmann Becker,
Soziale Kosten des Glücksspiel in Deutschland
, Forschungsstelle Glücksspiel, Universität Hohenheim, 2011,
S. 1
und S. 41
Tilmann Becker,
Soziale Kosten des Glücksspiel in Deutschland
, Forschungsstelle Glücksspiel, Universität Hohenheim, 2011,
S. 73
Zocken bis zum Zusammenbruch
, Spon, 9. Juli 2012
Franz W. Peren, Reiner Clement, Wiltrud Terlau:
Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse des gewerblichen Geld-Gewinnspiels für die Bundesrepublik Deutschland
, Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten, 2011
Hans-Jürgen Rumpf u.
a.:
Pathologische Glücksspieler: Bedingungsfaktoren, Hilfesuchverhalten, Remission. Ergebnisse der PAGE-Studie
(PDF; 1,6
MB)
Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten:
Pathologie-Potenziale von Glücksspielprodukten – Eine komparative Bewertung von in Deutschland angebotenen Spielformen
Spielautomaten: Verbot stürzt viele ins Unglück, Alles roger?
– das Querformat für Querdenker. 2. September 2016
Memento
vom 19. November 2016 im
Internet Archive
Stellungnahmen zum GlüNeuRStV.
In:
Beiträge zum Glücksspielwesen. Eine Fachreihe des Behörden Spiegel.
Archiviert
vom
Original
(nicht mehr online verfügbar)
am
3.
August 2020
abgerufen am 11.
März 2020
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.gluecksspielwesen.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2015 und Trends
, 2016,
S. 54
Memento
vom 19. Januar 2022 im
Internet Archive
Handelsblatt Research Institut,
Der Glücksspielmarkt in Deutschland
, März 2017, S. 36,
S. 36 f.
Handelsblatt Research Institut,
Der Glücksspielmarkt in Deutschland
, März 2017, S. 15,
online
Die Automatenindustrie
, Homepage des VDAI, Verband der Deutschen Automatenindustrie e.
V., abgerufen am 8. September 2021
Jürgen Trümper, Christiane Heimann, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.
V.,
Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland, Stand 1. Januar 2016
, Unna 2016,
S. 13
Memento
vom 13. Januar 2017 im
Internet Archive
Die meisten Spielautomaten in OÖ eingezogen
auf orf.at, 30. April 2017, abgerufen am 30. April 2017.
Fakten – der österreichische Glücksspielmarkt
. 15. Oktober 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017.
Glücksspiel- und Sportwetten: Firmen machen 1,5 Milliarden Euro Umsatz, Sportwetten stiegen um 20 Prozent
auf kurier.at, Möchel, Kid. 6. Mai 2015, abgerufen am 15. Oktober 2015.
fairesspiel.at – Jetzt Glücksspielverluste zurückholen.
Abgerufen am 16.
Februar 2022
Illegales Online-Glücksspiel – Betroffene können ihre Verluste zurückfordern.
Abgerufen am 16.
Februar 2022
Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz
, 2004 (PDF; 2
MB), S. 58, 60.
Total revenue of tribal gaming operations in the U.S. from 2006 to 2012 (in billion U.S. dollars).
Statistica Inc.
abgerufen am 24.
November 2013
U.S. casino gaming market revenue from 2006 to 2015 (in million U.S. dollars).
Statistica Inc.
abgerufen am 24.
November 2013
U.S. lotteries and the state taxman.
Thomson Reuters,
15.
Juli 2011,
archiviert
vom
Original
am
2.
Dezember 2013
abgerufen am 24.
November 2013
Bitte den
Hinweis zu Rechtsthemen
beachten!
Normdaten
(Sachbegriff):
GND
4021329-8
GND Explorer
lobid
OGND
AKS
LCCN
sh85052909
NDL
00573140
Abgerufen von „
Kategorien
Glücksspiel
Europarecht
Informationstheorie
Gewerberecht (Deutschland)
Spiele
Spieleindustrie
Spieltheorie
Strafrecht (Deutschland)
Versteckte Kategorie:
Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2025-05
Glücksspiel
Abschnitt hinzufügen